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Firma gründen

Firma gründen – Welche Möglichkeiten habe ich?

Da du für ein professionelles Branding zuerst mal eine Firma brauchst, werden dir hier ein paar Facts zum Thema Firmengründung mit auf den Weg gegeben.

Du bist dir deiner Begabungen bewusst und willst nun in einem bestimmten Fachbereich eine Firma gründen? Go for it, du packst das! Auch wenn du denkst, dass dir da einiges im Weg steht, wenn du motiviert bist und in deiner Arbeit aufgehst, wirst du sehen, dass nach einigen Strapazen der Erfolg auf dich wartet. benjibo hat diesen Prozess die vergangenen Jahren durchlebt und es war jede Mühe wert.

Sobald der erwähnte Rahmen gegeben ist, stellt sich die Frage, welche Rechtsform deine Firma haben soll. Hier die grundlegenden Möglichkeiten die sich dir in der Schweiz bieten:

Einzelunternehmen

Kollektivgesellschaft

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Aktiengesellschaft (AG)

Bei den oben genannten Organisationsstrukturen handelt es sich um eine gewinnorientierte Unternehmung. Diese werden im Folgenden noch detaillierter beschrieben. Bist du eher auf der Suche nach einer lockeren Struktur, etwa zum Umsetzen von kulturellen oder kunstorientierten Veranstaltungen, könnte die Vereinsstruktur das passende Modell für dich sein:

Hierbei brauchst du mindestens eine mitstreitende Person. Natürlich nicht um zu streiten, sondern um eure Vision (Ideeller Zweck) umzusetzen. Hier soll betont sein, diese Lösung benötigt zwar kein Gründungskapital, es handelt sich dann aber auch um ein Gewerbe ohne gewinnorientiertes Streben. Mit definierten Vereinsstatuten die du bei einer Gründungsversammlung bekannt gibst und der Wahl von Vorstand und Kontrollstelle inklusive sauberem Protokoll, bist du also schon mal im Game und kannst was anreissen. Es braucht dafür keine weitere Beglaubigung einer Kontrollstelle.

Beim Firma gründen

Nun aber zu den gewinnorientierten Strukturen…

Das Einzelunternehmen

Unter Gründerinnen und Gründern ist das Einzelunternehmen eine sehr beliebte Rechtsform. Aus rechtlicher Sicht ist diese dann ratsam, wenn eine natürliche Person für sich eine kaufmännische Tätigkeit ausübt. Es handelt sich also nicht um eine juristische Person, was bedeutet, dass Geschäftstreibende mit ihrem persönlichen Vermögen haftbar gemacht werden können. Ein Eintrag ins Handelsregister ist nur dann notwendig, wenn der Jahresumsatz CHF 100’000 übersteigt. Das bedeutet, du kannst eigentlich direkt loslegen. Sofern ein Umsatz von CHF 500’000.- nicht überschritten wird, reicht eine einfache Buchführung auch bekannt als «Milchbüechlirächnig» aus. Links Einnahmen, rechts Ausgaben und unterm Strich gibt’s dann hoffentlich ein Resultat im grünen Bereich. Für den Eintrag ins Handelsregister zahlst du hier etwas zwischen 200 und 300 Franken. Das bringt dir den Vorteil, dass du eine UID-Nummer erhältst, welche du z.B. brauchst um ein Geschäftskonto zu eröffnen.

Die Kollektivgesellschaft

Hier handelt es sich um eine sehr ähnliche Unternehmensform wie die des Einzelunternehmens. Die rechtlichen Voraussetzungen sind also nahezu identisch.  Mit einem kleinen aber entscheidenden Unterschied, dass du hier noch eine Partnerin oder einen Partner brauchst. Hast du also geschäftliche Pläne, die du gemeinsam mit anderem Menschen umsetzen willst und du willst es erst mal sachte angehen, bist du bei dieser Rechtsform richtig. Ein zusätzlicher Unterschied stellt der Eintrag ins Handelsregister dar. Dieser kostet hier nämlich etwas zwischen 500 und 600 Franken. Das relativiert sich aber, da ihr ja mindestens zu zweit seid. Überleg dir aber gut mit wem du ein solches Projekt anreisst, denn alle Gesellschafter haften mit ihrem eigenen Vermögen unbeschränkt und solidarisch bis zu 5 Jahren nach Auflösung der Gesellschaft.

Startup
Startup
Startup

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH

Während die Aktiengesellschaft eine reine Kapitalgesellschaft ist, wird diese Gesellschaftsform als „personenbezogene Kapitalgesellschaft“ bezeichnet. Im Unterschied zu den Aktionären einer AG können Inhaber einer GmbH die Geschäftsführung selbst übernehmen. Die Gründer einer GmbH profitieren von der Beschränkung der persönlichen Haftung auf das eingebrachte Stammkapital von 20’000 Franken. Die GmbH eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen. Sie kann auch für Startups interessant sein. Die GmbH entsteht mit dem Eintrag im Handelsregister und die Gründung der GmbH ist öffentlich zu beurkunden. Das erforderliche Stammkapital kann bar oder mittels einer Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht werden.

Die Aktiengesellschaft – AG

Bei der Aktiengesellschaft handelt es sich ebenfalls um eine juristische Person, die mit dem Eintrag im Handelsregister entsteht. Sie ist eine Gesellschaft mit eigener Firma, deren Aktienkapital in einzelnen Teilen (Aktien) aufgeteilt ist. Aktionäre haften also lediglich für ihren Anteil am Aktienkapital und nicht mit ihrem privaten Vermögen. Die einzelnen Aktionäre bleiben anonym und werden – anders als die Gesellschafter einer GmbH – nicht im Handelsregister eingetragen. Das Aktienkapital, welches du zur Gründung vorlegen musst, beträgt 100’000 Franken. Dieses wird vor der Gründung auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt, oder mittels einer Sacheinlage beigetragen. Das bedeutet, du kannst auch Gegenstände mit Sachwert angeben, der schlussendlich geforderte Wert muss halt vorhanden sein. Die AG ist ausserdem – so wie auch die GmbH – zur Buchhaltung und Rechnungslegung verpflichtet. Was oft falsch verstanden wird: Mit einer AG werden deine Aktien nicht direkt an der Börse gehandelt. Du kannst dein Unternehmen aber später kotieren lassen, das würde aber den hier angestrebten Rahmen sprengen.

So, jetzt weisst du wo die Reise beginnt und welche Möglichkeiten dir offen stehen. Auch wenn eine Aktiengesellschaft zu Beginn ausser Reichweite scheinen mag, mit etwas Durchhaltewillen ist so Manches erreichbar. benjibo stellt dabei deinen Booster dar, der dir hilft, dich im Markt stetig weiterzuentwickeln.

Viel Erfolg auf deinem Weg!

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