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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen der benjibo Marketing (inkl. Partner/-innen) und allfälligen Auftraggeber/-innen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Auftraggeber/-innen Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden und diese entgegenstehende, oder von den hier ausgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2  Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen benjibo Marketing ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3  Alle Vereinbarungen, die zwischen benjibo Marketing und Auftraggeber/-innen zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind im auftragsspezifischen Vertrag schriftlich festzulegen.

1.4 Werden Verträge mündlich geschlossen, so sind die hier aufgeführten Vertragsgrundlagen ebenfalls gültig. Auftraggeber/-innen wurden in diesem Fall auf die Vertragsgrundlagen (AGB’s) aufmerksam gemacht.

1.5 benjibo Marketing behält sich das Recht vor Verträge abzubrechen, sofern vom Vertragspartner belegt gegen die moralischen Grundsätze von benjibo Marketing vorgegangen wurde.

2 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Referenznennung

2.1 Jeder von benjibo Marketing erteilte Auftrag unterliegt einem Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an die Idee der Werkleistungen gerichtet ist.

2.2 Alle Entwürfe unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

2.3 Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von benjibo Marketing weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder weiterverwendet werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt benjibo Marketing, eine verhältnismässige Vertragsstrafe einzufordern.

2.4 benjibo Marketing überträgt Auftraggeber/-innen die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein beschränktes Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch Auftraggeber/-innen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber/-innen und benjibo Marketing.

2.5 Das volle Urheberrecht mit all seinen Teilrechten geht erst nach einem «full-buyout» an Auftraggeber/-innen über.

2.6 Vorschläge und Weisungen von Auftraggeber/-innen oder seiner Mitarbeiter/-innen und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2.7 benjibo Marketing hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden.

2.8 benjibo Marketing ist berechtigt Auftraggeber/-innen nebst Auftragsbeschreibung und unter Verwendung dessen Logos im Rahmen eigener Werbung zu nennen.

2.9 benjibo Marketing verrechnet Extern-Firmen im Falle einer Vertragsauflösung – beim Wunsch der Weiterverwendung von Bild, Video oder Textmaterial – jährlich einen der Dienstleistung entsprechenden Lizenz-Betrag. Ansonsten ist die Extern-Firma verpflichtet, das Vertragsobjekt weitgehend anzupassen, so dass darin keine lizenzrelevanten Teile mehr enthalten sind.

 3 Vergütung

3.1 Die Vergütung für die zu erbringenden Dienstleistungen erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages. Die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die in der Regel zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2 Werden die Entwürfe oder Ideen in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt oder übernommen, ist benjibo Marketing berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung nachzufordern.

3.3 Werden Rechnungen von offenen oder laufenden Aufträgen nicht in der von benjibo Marketing vorgegebenen Frist beglichen, erlaubt sich benjibo Marketing digitale Dienstleistungen bis zum Zahlungseingang, vorübergehend, offline zu schalten. 

4 Sonderleistungen, Nebenkosten

4.1 Aufwände neben der vertraglich vereinbarten Leistung werden nach dem Unternehmensüblichen Stundensatz auf Auftraggeber/-innen übertragen.

4.2 benjibo Marketing ist berechtig, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Auftraggeber/-innen zu bestellen. Auftraggeber/innen verpflichten sich, benjibo Marketing entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von benjibo Marketing abgeschlossen werden, verpflichten sich Auftraggeber/-innen, benjibo Marketing im Innenverhältnis von sämtlichen Verpflichtungen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Auslagen für Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind von Auftraggeber/-innen zu erstatten.

4.5 Kund/ -innen in aktiver Betreuung profitieren von Spezialkonditionen auf Plugin- und übrige Nebenkosten. Sofern es zu einer Rückstufung von Leistungsbezügen (selbstständige Betreuung) kommt können somit zusätzliche Plugin- und Nebenkosten anfallen.

5 Fälligkeit der Vergütung und Abnahme

5.1 Soweit sich aus dem Dienstleistungsvertrag nichts anderes ergibt, wird die Vergütung der entsprechenden Dienstleistung nach Vertragsabschluss fällig (ausgenommen ABO-Beträge). Sie ist ohne Abzug zahlbar.

5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen, oder inhaltlichen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

5.3 Bei Zahlungsverzug verrechnet benjibo Marketing Verzugsgebühren in der Höhe von CHF 20.-. (gemäss OR, Art. 104)

5.4 Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 30 Tage.

6 Kommunikationskonzepte

6.1 Bei Aufträgen betreffend der Erarbeitung eines Kommunikationskonzepts, sind sämtliche Ausführungen der vorgeschlagenen Massnahmen von Auftraggeber/-innen umzusetzen, sofern dies nicht vertraglich vereinbart und zur entsprechenden Vergütung entschädigt wurde.

6.2 Kommunikationskonzepte werden von benjibo Marketing nach den zeitgemässen Standards erstellt. Der Erfolg von den ausgewählten Kommunikationskanälen können im Voraus jedoch nicht genau vorhergesagt werden. benjibo Marketing nimmt sich somit, für das Nichteintreffen des gewünschten Erfolges, aus der Verantwortung.

7 Web-Design

7.1 Die Laufzeiten von ABO-Verträgen sind grundsätzlich auf ein Jahr festgelegt. Es sei denn, es wurden schriftlich zusätzliche Vereinbarungen getroffen.

7.2 ABO-Verträge sind bis einen Monat vor Vertragsablauf kündbar. Ansonsten gehen sie wortlos in die neue Vertragsphase über.

7.3 ABO-Verträge können nur unter Einverständnis beider Vertragsparteien frühzeitig aufgelöst werden.

7.4 Auftraggeber/-innen dürfen mit Form, Inhalt und verfolgtem Zweck ihrer Internet-Präsenz nicht gegen gesetzliche Verbote, oder die guten Sitten verstoßen. Widrigenfalls ist benjibo Marketing berechtigt, die Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern, oder die Seiten sofort zu löschen. benjibo Marketing übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht.

7.5 Vertragsverhältnis hat bei Server-Nutzungsverträgen eine Mindestlaufzeit von einem Jahr ab Leistungsbeginn. Es verlängert sich automatisch zum jeweiligen Endstichtag des laufenden Jahres um ein weiteres Jahr, um den reibungslosen Ablauf der Präsenz zu gewährleisten. Der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsablauf kündbar.

8 ABOs

8.1 Die Laufzeiten von ABO-Verträgen sind grundsätzlich auf ein Jahr festgelegt. Es sei denn, es wurden schriftlich zusätzliche Vereinbarungen getroffen.

8.2 ABO-Verträge sind bis auf einen Monat vor Vertragsablauf kündbar. Ansonsten gehen sie wortlos in die neue Vertragsphase über.

8.3 ABO-Verträge können nur unter Einverständnis beider Vertragsparteien frühzeitig aufgelöst werden.

8.4 Wird mit benjibo Marketing ein ABO abgeschlossen handelt diese im besten Wissen und Gewissen und kann für keine allfälligen Imageeinbussen oder sonstige Vorkommnisse zur Verantwortung gezogen werden. Weder in finanzieller noch in materieller Form.

9 Gewährleistung

9.1 benjibo Marketing verpflichtet sich, jeden Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

9.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei benjibo Marketing geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.

10 Haftung

10.1 benjibo Marketing haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet benjibo Marketing nur bei der Verletzung wesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung von Auftraggeber/-innen an Dritte erteilt werden, übernimmt benjibo Marketing gegenüber Auftraggeber/-innen keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit benjibo Marketing kein Auswahlverschulden trifft. benjibo Marketing tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

10.3 Sofern benjibo Marketing selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt benjibo Marketing hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an Auftraggeber/-innen ab. Auftraggeber/-innen verpflichten sich, vor einer Inanspruchnahme von benjibo Marketing zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

10.4 Auftraggeber/-innen stellen benjibo Marketing von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen benjibo Marketing stellen wegen eines Verhaltens, für das Auftraggeber/-innen nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung tragen. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechnungsverfolgung.

10.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch Auftraggeber/-innen übernehmen diese die Verantwortung für die technische und funktionsgemässe Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

10.6  Für die von Auftraggeber/-innen freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Ideen entfällt jede Haftung von benjibo Marketing.

10.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet benjibo Marketing nicht.

10.8 Bei der Serverbereitstellung garantiert benjibo Marketing eine Verfügbarkeit von 99%, bezogen auf das Kalenderjahr. Die Haftung für Ansprüche aus der Unerreichbarkeit ist auf das Überlassungsentgelt beschränkt. benjibo Marketing haftet nicht für entgangenen Gewinn, Vermögensschäden oder mittelbare Schäden und Folgeschäden, es sei denn, die Schäden beruhen auf dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften. Die Sicherheit der Daten vor Abhörung und die damit verbundene Datenabschirmung kann nicht garantiert werden.

11 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünschen Auftraggeber/-innen während oder nach der Produktion Änderungen, haben sie die Mehrkosten zu tragen. benjibo Marketing behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die Auftraggeber/-innen zu vertreten haben, kann benjibo Marketing eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

11.3 Auftraggeber/-innen versichern, dass sie zur Verwendung aller von benjibo Marketing übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellen Auftraggeber/-innen benjibo Marketing von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

12 Gerichtsstand – Erfüllungsort

12.1 Gerichtsstand und vertraglicher Erfüllungsort ist Bern

12.2 Auf alle Rechtsbeziehungen zur benjibo Marketing findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung. Das internationale Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

13 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertragsverhältnisses im Ganzen unberührt. An Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Fehlt eine gesetzliche Regelung, ist die unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die üblicherweise dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechend sind gegebenenfalls vorhandene Regelungslücken zu füllen.

Stand 02/2023

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